15. November 2019/BUE15
Beschlüsse zu Klimaschutz, Landstrom und Meeresschutz bei der Umweltministerkonferenz
Tagung in Hamburg endet mit Einigungen in wichtigen Punkten – Grünes Band als UNESCO-Welterbe vorgeschlagen
In Hamburg ist am Mittag die 93. Umweltministerkonferenz (UMK) zu Ende gegangen. Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen und Senatoren der Bundesländer haben u.a. Beschlüsse zu den Themen Klimaschutz, Energiewende sowie Natur-, Insekten- und Meeresschutz gefällt. Hamburg hat in diesem Jahr den Vorsitz der UMK. Ab 1. Januar 2020 übernimmt Hessen.
Die Konferenz beschäftigte sich in mehreren von 43 Tagesordnungspunkten mit dem Klimawandel. Auch die Themen Agrar und Wald, Munitionsaltlasten und Geisternetze sowie die Kennzeichnung von Gas wurden beraten. Die Konferenz spricht sich einstimmig dafür aus, dass der ehemalige deutsch-deutsche Grenzstreifen – das Grüne Band – soweit möglich zum nationalen Naturmonument erklärt wird. Außerdem schlägt die UMK vor, den ehemaligen „Eisernen Vorhang“ durch Europa bei der UNESCO als Weltnatur- und kulturerbe zu nominieren (TOP 20 & 21).
Der Vorsitzende der Umweltministerkonferenz, Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne), sowie Jochen Flasbarth (parteilos), Staatsekretär im Bundesumweltministerium, Ministerin Ursula Heinen-Esser (Nordrhein-Westfalen, CDU, B-Länder), Staatsministerin Priska Hinz (Hessen, Grüne, G-Länder), Olaf Lies (Niedersachsen, für die SPD-Länder) und Staatssekretär Dr. Thomas Griese (Rheinland-Pfalz, Grüne, A-Länder) erläuterten die Ergebnisse im Rahmen einer Pressekonferenz im Hamburger Rathaus.
Hier ausgewählte Beschlüsse im Einzelnen:
Klimaschutz (TOP 7&8 et.al.): Zum Thema Abstandsregelung bei Windkraftanlagen stellt die UMK fest, dass die Festlegung eines bundesweiten Abstands zur Wohnbebauung ein falsches Signal für den ohnehin fast zum Erliegen gekommenen Ausbau der Windenergie an Land darstellt. Alle 16 Länder fordern den Verzicht auf bundesweite Vorgaben. Zum Thema Entfernungs- und Pendlerpauschale fordern die Länder den Bund auf, diese mit einer stärkeren ökologischen Lenkungswirkung und sozial ausgewogener auszugestalten, zum Beispiel durch eine progressionsunabhängige Abzugsfähigkeit von der Steuerschuld. Die UMK betrachtet das „Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050“ als Beitrag Deutschlands zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erreichung der Klimaziele. Sie stellt fest, dass neben der Einführung einer CO2-Bepreisung erstmals nationale Klimaschutzziele und jährliche Minderungsziele von Emissionsmengen in den Sektoren Gebäude, Verkehr, Industrie und Energiewirtschaft sowie Land- und Forstwirtschaft gesetzlich verankert werden. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator sprechen sich für eine, transparente und sozial gerechte Rückerstattung der Einnahmen aus einer CO2-Bepreisung an die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen aus. Die UMK spricht sich außerdem dafür aus, dass zusätzliche Einnahmen, insbesondere aus der CO2-Bepreisung für Klimaschutzmaßnahmen der Länder, zur Verfügung stehen.
Agrar (13 &14): Die UMK stellt fest, dass sowohl mit dem Klimapaket als auch mit dem Agrarpaket des Bundes Eckpunkte beschlossen wurden, die entscheidende Faktoren der landwirtschaftlichen Produktionspraxis betreffen. Sie zeigen Verständnis für die Verunsicherung der Landwirtschaft und stellen gleichzeitig fest, dass die Landwirtschaft für den Zustand zentraler Umweltgüter wie Biodiversität, aber auch unserer natürlichen Ressourcen Wasser, Boden und Luft maßgeblich mitverantwortlich ist. Damit obliegt ihr eine besondere Verantwortung für den Natur-, Klima- und Umweltschutz. Damit die gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) weiterhin öffentliche Akzeptanz erfährt, muss sie dem Gemeinwohl dienen und konkrete Beiträge für die Erfüllung gesellschaftlich gewollter Aufgaben wie z.B. die Umsetzung der Anforderungen des Tierschutzes, des Wasser- und Bodenschutzes, von Natura2000, der Europäischen und Nationalen Biodiversitätsstrategie, der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie sowie der Sektorziele des Klimaschutzplanes leisten. Dafür müssen die Landwirtinnen und Landwirte besser finanziell gefördert werden. Die verfügbaren Mittel der GAP müssen hierfür zielgerichtet eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist eine hinreichende Ausstattung der 2. Säule durch die Europäische Union dringend erforderlich. Der wirtschaftliche Erfolg und damit die langfristige Tragfähigkeit einer auf ökologischere Produktionsweisen zielenden Agrarpolitik ist auch auf eine Änderung des Verbraucherverhaltens angewiesen. Die Umweltministerkonferenz sieht den Dialog mit der Landwirtschaft als wesentliche Voraussetzung, um die landwirtschaftliche Produktion stärker als bisher sowohl ökologisch als auch ökonomisch nachhaltig weiterzuentwickeln. Daher ist die Verbraucherseite stärker in den Dialog einzubeziehen.
Insektenschutz (TOP 16 & 17): Das Insektenschutzprogramm des Bundes soll eine finanzielle Ausstattung von 100 Millionen Euro pro Jahr bekommen. Die UMK hält es für erforderlich, dass von der Bundesregierung veröffentlichte Aktionsprogramm Insektenschutz insbesondere in folgenden Bereichen zu konkretisieren und zu verstärken: Rückzugsflächen („Refugialflächen“) in der Agrarlandschaft, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden, wissenschaftliche Ursachenforschung zum Insektenrückgang.
Wald (TOP 18): Die UMK betrachtet die Leitlinien des BMU zur Wiederbewaldung in Deutschland, die naturnahen Mischwälder mit einheimischen Baumarten als Hauptziel des angestrebten Waldumbaus in Deutschland zu empfehlen, als wichtigen Beitrag.
Meeresmüll / Geisternetze (TOP 26): Die UMK sieht es als dringend erforderlich an, der Meeresverschmutzung durch Eintrag von Meeresmüll aus der Fischerei, insbesondere durch verlorenes oder aufgelassenes Fischereigerät (sogenannte Geisternetze), mit Nachdruck entgegenzuwirken. Hierzu gilt es, in Zusammenarbeit mit der Fischerei geeignete Methoden für die Markierung, Suche sowie die umweltverträgliche Bergung und Entsorgung von Geisternetzen zu entwickeln und umzusetzen sowie die Meldewege beim Verlust von Fischereigeräten zu verbessern. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO) soll unter Einbeziehung der Fischereiwirtschaft und der Naturschutzverbände Maßnahmen identifizieren und Finanzierungsmöglichkeiten prüfen. Auch die Entwicklung und Einführung umweltschonenderer Fangtechniken soll vorangetrieben werden.
Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee (TOP 27): Die UMK sieht es als notwendig an, die Belastung von Fischerei-Ressourcen (Speisemuscheln, Speisefische) aus Nord- und Ostsee mit kampfmitteltypischen Schadstoffen zu untersuchen. Der Bund wird um ein „Screening“ auf kampfmitteltypische Schadstoffe innerhalb und außerhalb von munitionsbelasteten Flächen in den deutschen Küstengewässern gebeten. Auf Grundlage einer verbesserten Daten- und Informationslage wird über die Notwendigkeit und Eignung von Maßnahmen, einschließlich Bergung und Entsorgung zu befinden sein, um einer Gefährdung der Meeresumwelt entgegenzuwirken.
Verkehrslärm (TOP 31 und 32): Die Umweltministerkonferenz ist der Auffassung, dass beim Straßen- und Schienenverkehrslärm von einer Schwelle der Gesundheitsgefährdung von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts ausgegangen werden sollte, und bittet daher den Bund, die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und die haushaltsrechtlichen Regelungen zur Lärmsanierung zu überarbeiten. Die UMK hält es für erforderlich, dass die Finanzierungslücke für die Lärmsanierung an kommunalen Straßen endlich geschlossen wird. Sie erneuert ihre langjährige Forderung, ein nationales Förderprogramm zur Lärmsanierung an kommunalen Straßen zu schaffen, und hält den 2016 vom Bundesrat beschlossenen Entwurf für ein Lärmsanierungsfinanzierungsgesetz für eine geeignete Grundlage.
Landstrom für Seeschiffe (TOP 35)
Die Bereitstellung von Strom aus erneuerbarer Energie von Land führt zu einer deutlichen Verringerung der Luftschadstoffemissionen in den Häfen und zur Verringerung der CO2-Emissionen. Vor dem Hintergrund der bestehenden Herausforderungen bei der Luftreinhalteplanung vieler Hafenstädte erscheint es daher umso bedeutender, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der langfristig verbindliche Vorgaben enthält und gleichzeitig eine wirtschaftliche Nutzung dieser Technologie ermöglicht. Eine Nutzungspflicht erhöht die Auslastung der Anlagen, verstärkt die Minderungswirkungen in Bezug auf Schiffsemissionen und führt zu einer wettbewerblichen Gleichbehandlung der Reedereien. Die geplanten Fördermaßnahmen zum Aufbau einer Infrastruktur in den Seehäfen werden zügig geschaffen. Die Landstrompflicht wird gestaffelt eingeführt. In einem ersten Schritt sind landstromfähige Seeschiffe zur Nutzung von Landstrom zu verpflichten. Daraus gegebenenfalls erwachsende finanzielle Nachteile wären auszugleichen. Nach einer angemessenen Übergangszeit ist Seeschiffen das Einlaufen in Häfen mit Landstromanlagen nur zu gewähren, wenn die Energieversorgung des Schiffes während der Liegezeit durchgängig durch den landseitig bereitgestellten Landstromanschluss oder hinsichtlich der Emissionsminderung vergleichbarer Technologien erfolgt.
Gaskennzeichnung (Tagesordnungspunkt 12): Die Umweltministerkonferenz weist darauf hin, dass durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung und die Dekarbonisierung bei der Wärmeversorgung Erdgas als Energieträger in den nächsten Jahren eine höhere Bedeutung zukommen wird. Sie sieht daher die Notwendigkeit, den Anteil erneuerbarer Gase im europäischen Erdgasnetz zu erhöhen. Sie hält es für notwendig, dass die Transparenz bezüglich ökologischer Produktqualität von Gasprodukten verbessert wird. Der Bund wird gebeten, die Möglichkeiten für ein Herkunftsregister für Gas aus erneuerbaren Energiequellen sowie die Optionen einer europäischen Gaskennzeichnung zu prüfen.
Die Beschlüsse im vorläufigen Wortlaut finden sich ab dem Nachmittag hier:
https://www.umweltministerkonferenz.de/Dokumente-UMK-Dokumente.html
Die Umweltminister der Länder und des Bundes tagen mindestens zweimal im Jahr. Der Vorsitz wechselt jährlich unter den Bundesländern in alphabetischer Reihenfolge. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat im Jahr 2019 den Vorsitz. Im Jahr 2020 übernimmt Hessen. Die Umweltministerkonferenz fällt Beschlüsse nach dem Einstimmigkeitsprinzip.
Bilder
Bilder von der Konferenz stehen zur honorarfreien redaktionellen Verwendung unter folgendem Link auf dem Presse-Mediaserver des Senats https://www.skyfish.com/p/fhh/1611502 zur Verfügung. Dort sind u.a. auch ein aktuelles Gruppenbild sowie Impressionen von der Konferenz zu finden.
Rückfragen
Pressestelle der Behörde für Umwelt und Energie
Telefon: 040/428 40 8006 / -2536, 0176/42853406
E-Mail: pressestelle@bue.hamburg.de, Internet: www.hamburg.de/bue | Twitter: @fhh_umwelt
73. ACK / 102. UMK
05. - 07. Juni 2024
in Bad Dürkheim
74. ACK / 103. UMK
27. - 29. November 2024
in Bad Neuenahr-Ahrweiler
UMK-Verbändegespräch
04. Juli 2024
in Berlin
Übersicht der Umlaufbeschlüsse