Umweltministerkonferenz tagte in Münster – Länder fordern weitere Finanzierung von Natur- und Klimaschutzmaßnahmen – Beschluss zur Änderung des Praxisleitfadens „Wolf“
Die Umweltministerkonferenz der Länder hat vor Einschnitten beim Natur- und Klimaschutz im Zuge des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes gewarnt und die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich Klarheit und eine verfassungskonforme Aufstellung des Bundeshaushaltes 2024 gefordert. Auf ihrer Herbstsitzung in Münster betonten die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren, dass neben der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft die gleichrangige Bewältigung der Klima- und Biodiversitätskrise unabdingbar ist. „Wir haben in den letzten Jahren zahlreiche Wetterextreme erlebt – auf der einen Seite Hochwasserkatastrophen wie im Sommer 2021 oder Hitzeperioden wie 2018 und 2022“, sagte Nordrhein-Westfalens Umweltminister Oliver Krischer. „Und auch 2023 wird wieder ein Jahr mit negativen Rekorden. Die Klimakrise und die Biodiversitätskrise werden immer mehr zur Belastung für Mensch, Umwelt und Infrastruktur. Ohne eine intakte Umwelt und einen ambitionierten Klimaschutz sind unsere Grundlagen gefährdet. Daher darf es keine Abstriche bei den dringend notwendigen Klima- und Naturschutzmaßnahmen geben. Der einstimmige Beschluss der Länder ist daher ein starkes Zeichen.“ Minister Krischer ist in diesem Jahr auch Vorsitzender der Umweltministerkonferenz der Länder.
Ministerin Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Hessen, ergänzte: „Die Umweltministerkonferenz macht mit ihrem heutigen Beschluss deutlich: Beim Klima- und Naturschutz darf es auch vor dem Hintergrund des Verfassungsgerichtsurteils zum Klima- und Transformationsfonds keine Abstriche geben. Die Bewältigung der Klima- und Biodiversitätskrise bleibt eine zukunftsentscheidende Herausforderung. Eine Schlüsselrolle spielt dabei das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz. Die hierfür bereitgestellten Mittel müssen daher dauerhaft und uneingeschränkt gesichert werden.“
Im Rahmen des Aktionsprogramms „Natürlicher Klimaschutz“ stellt die Bundesregierung allein rund 4 Milliarden Euro zur Verfügung, um den Zustand natürlicher Lebensräume wie Moore, Wälder, Auen, Meere und Küsten deutlich zu verbessern und so ihre Resilienz und ihre Klimaschutzleistungen zu stärken, um dauerhaft auch zu den nationalen Klimaschutzzielen beizutragen.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüßte den Beschluss der Bundesländer: „Die Umweltministerkonferenz hat weitere Fortschritte beim Umwelt- und Klimaschutz eingefordert. Mich freut besonders, dass die Umweltministerinnen und Umweltminister der Länder die Bedeutung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz betont haben. Mit diesem wollen wir wichtige Elemente der Natur wie Wälder, Moore und Auen wiederherstellen und damit das Klima und unser Wasser schützen. Wir brauchen mehr Tempo und Mut beim Umwelt- und Klimaschutz.“
Einigkeit bestand auf der 101. Sitzung der Umweltministerkonferenz beim Umgang mit verhaltensauffälligen Einzelwölfen. Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren sprachen sich einstimmig für Erleichterungen im Verfahren zur Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfe aus, die zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Die Bundesländer unterstützen daher den Vorschlag der Bundesumweltministerin Steffi Lemke für eine schnellere und unbürokratische Entnahme von Einzeltieren, deren Nutztierrisse in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen zu wirtschaftlichen Schäden führen. Hierzu hat das Bundesumweltministerium den Ländern eine Neuauslegung des geltenden Rechts dargelegt. Die Bundesländer beschlossen darüber hinaus, den Praxisleitfaden „Wolf“ auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend zu ergänzen. So soll in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen bereits nach dem erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren eine Abschussgenehmigung möglich sein. Diese soll zeitlich für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu 1.000 Meter um die betroffene Weide ermöglichen. Die Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen werden von den Ländern festgelegt. Eine genetische Individualisierung des mutmaßlichen Wolfes vor der Abschussgenehmigung soll nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz für eine Entnahme in diesen Gebieten nicht erforderlich sein. Bei der Bewertung des zumutbaren Herdenschutzes für Weidetiere zum Schutz vor Übergriffen durch den Wolf können die Länder regelmäßig regionale Unterschiede und Besonderheiten berücksichtigen.
„Die natürliche Rückkehr des Wolfes in seine angestammten Gebiete, stellt uns vor Herausforderungen. Der Herdenschutz ist dabei ausschlaggebend für ein möglichst konfliktarmes Miteinander von Weidetierhaltung und Wolfsvorkommen“, betonte Minister Krischer. „Wir brauchen darüber hinaus aber bundesweit eine praxisgerechtere und rechtssichere Vorgehensweise, um verhaltensauffällige Einzelwölfe zu entnehmen. Auf der Konferenz ist es uns gelungen, parteiübergreifend ein abgestimmtes Vorgehen festzulegen, um die Interessen der Naturschutzes und dem Schutz der Weidetierhaltung gerecht zu werden.“
Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern stellte zum Abschluss der Konferenz fest: „Ich habe immer betont, dass ich eine verbindliche Rechtsauslegung des Bundes und darauf basierend ein einheitliches Vorgehen der Länder im Umgang mit dem Wolf erwarte. Mit dieser klaren Erwartungshaltung bin ich in die Verhandlung gegangen. Die Rechtsauslegung wurde uns vom Bundesumweltministerium schriftlich vorgelegt. Auf dieser Grundlage haben wir nun die Möglichkeit, die von Bundesumweltministerin Lemke angekündigte schnelle Entnahme von Wölfen, die zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwinden, praktisch umzusetzen. Dazu habe ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Länder mit erhöhtem Rissvorkommen vereinbart, dass wir vor Beginn der kommenden Weidesaison die nötigen Weichen dafür gestellt haben.“
Ministerin Priska Hinz: „Mit dem heutigen Beschluss der Umweltministerkonferenz beschreiten Bund und Länder einen neuen Weg, um ein möglichst konfliktarmes Miteinander von Wolf und Weidetierhaltung in Regionen mit erhöhten Rissvorkommen zu erreichen. Ich danke Bundesumweltministerin Steffi Lemke für ihre Vorschläge zur schnelleren und unbürokratischen Entnahme von schadenstiftenden Wölfen und freue mich, dass diese Vorschläge in den Ländern auf Anklang stoßen. Laut EU-Kommission sind diese Vorschläge konform mit der FFH-Richtlinie. Nun liegt es an den Ländern, diese Vorschläge rasch in die praktische Anwendung zu bringen, um die Interessen der Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter mit dem Artenschutz in Einklang zu bringen.“
Bundesumweltministerin Steffi Lemke ergänzte: „Die Umweltministerkonferenz in Münster endet mit einem großen Erfolg: Wir haben gemeinsam eine Regelung beschlossen, die es bundesweit möglich macht, Wölfe nach Rissen auf Weidetiere schnell und unkompliziert abzuschießen. Diese Schnellabschüsse sind unbürokratisch und praktikabel umsetzbar. Langwierige Gesetzesänderungen auf nationaler oder europäischer Ebene sind dafür nicht nötig. Die EU-Kommission hat uns in einem Schreiben bestätigt, dass unser Vorschlag dem europäischen Artenschutzrecht entspricht und so umgesetzt werden kann. Die Umweltministerkonferenz trägt mit dieser Lösung den Sorgen der betroffenen Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter gemeinsam Rechnung und gibt ihnen mehr Schutz und Sicherheit. Die Debatte über den Wolf wird in Deutschland oft emotional geführt: Dass der Umweltministerkonferenz heute diese Balance von Wildtier- und Weidetierschutz einstimmig gelingt, sendet ein wichtiges Signal der Versöhnung.“
Weitere Beschlüsse der Umweltministerkonferenz in Münster:
Radon ist nach dem Rauchen eine der wichtigsten Ursachen von Lungenkrebs. Für Arbeitsplätze in Aufenthaltsräumen sieht das Strahlenschutzgesetz verbindliche Regelungen für den Schutz vor Radon vor. Für private Gebäude gibt es lediglich Vorgaben für Neubauten. Die Umweltministerkonferenz hat den Bund jetzt dazu aufgefordert, ein allgemeines Förderprogramm zur Umsetzung von Radonschutz- und Radonsanierungsmaßnahmen einzurichten, um die zusätzlichen Belastungen durch die Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Privatpersonen abzufedern.
Für die ultrafeinen Partikel existieren aktuell noch keine verbindlichen Grenzwerte, und auch bei der Quantifizierung und Bewertung der gesundheitlichen Wirkung besteht noch Forschungsbedarf. Grundsätzlich ist der negative Einfluss von ultrafeinen Partikeln auf die menschliche Gesundheit aber wissenschaftlicher Konsens. Daher ist jede Minderung der Belastungen auch als positive Gesundheitswirkung zu sehen und entsprechend zu befürworten. Die Umweltministerkonferenz sieht die Notwendigkeit, dass es verstärkter Anstrengungen bedarf, um im Umfeld von Flughäfen neben der Lärmbelastung auch die Luftschadstoffbelastung durch den Luftverkehr deutlich zu vermindern.
Phosphor gehört zu den von der EU als kritisch eingestuften Rohstoffen und ist eines der wenigen Elemente, ohne das ein Leben nicht möglich ist. Daher ist es von großer Bedeutung, diese wichtige Ressource nachhaltig zu bewirtschaften. Bisher ist Deutschland bei der Versorgung mit Phosphor nahezu vollständig abhängig von Importen. Die Umweltministerkonferenz mahnt daher mehr Tempo bei der Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen an. „Auf Bundesebene gibt es hier bereits ehrgeizige Ziele, aber es braucht weitere Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen. Deshalb freue ich mich, dass die Umweltministerkonferenz mit ihrem heutigen Beschluss Vorschläge macht, um das Phosphor-Recycling in Deutschland zu steigern“, betonte Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Hessen.
Die Umweltministerkonferenz hat die Notwendigkeit unterstrichen, die Gesundheitsdimension des Umweltschutzes sowie die soziale Dimension von Umweltbelastungen stärker als bisher in alle relevante Politikfelder und auf allen Ebenen zu integrieren. Ob Lebensverhältnisse Gesundheit und Wohlergehen ermöglichen, liegt häufig auch an politischen Entscheidungen im Bereich Verkehr, Bauen und Landwirtschaft. Daher sollen die Agrar-, Bau- und Verkehrsministerkonferenzen diesen Zusammenhang bei ihren Beschlüssen berücksichtigen.
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