Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator von Bund und Ländern haben sich heute im Rahmen der Sonder-Umweltministerkonferenz unter dem Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern per Videoschalte zum Hochwasserschutz und zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels in Deutschland beraten.
Konkret haben sich die Länder darauf verständigt, dass die Bundesrepublik die Klimawandelvorsorge – also Maßnahmen zum Schutz vor extremen Wettereignissen wie Starkregen, Sturmfluten, Stürme oder auch anhaltende Trockenheit – noch stärker in den Blick nehmen muss. „Das erschreckende Ausmaß der jüngsten Hochwasserkatastrophe hat gezeigt, dass auch Deutschland vor extremen Wetterereignissen nicht gefeit ist. Die Auswirkungen des Klimawandels sind real. Sie kommen ohne Vorankündigung und stellen uns vor ungeahnte Herausforderungen. Die Bewältigung dieser Aufgaben ist eine zentrale Zukunftsaufgabe von gesamtstaatlichem Interesse. Sie dient der Daseinsvorsorge und dem langfristigen Erhalt gleichwertiger Lebensverhältnisse. Hier hat der Staat in meinen Augen einen ganz klaren Schutzauftrag!“, betonte UMK-Vorsitzender und Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus.
Die Länder bitten daher den Bund sie bei dieser Zukunftsaufgabe sowohl inhaltlich als auch finanziell zu unterstützen und dabei insbesondere folgende Punkte aufzugreifen:
ein eigenes Klimaanpassungsgesetz zu erarbeiten;
den präventiven Hochwasserschutz im Bereich hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren, das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht sowie die Städtebauförderung an die Herausforderungen der Hochwasser- und Starkregenvorsorge und des Klimawandels anzupassen und eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Umweltministerkonferenz und der Bauministerkonferenz tatkräftig zu unterstützen;
die Verabschiedung einer ressortübergreifenden Nationalen Wasserstrategie voranzutreiben;
ein systematisches Starkregenrisikomanagement zu etablieren;
die Prognosen und Warnungen vor Wetterextremen auf Bundesebene weiter zu verbessern und die Anstrengungen dabei zu erhöhen;
eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zur uneingeschränkten Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten sowie eine stärkere Integrierung in die Bauleitplanung zu schaffen;
die Relevanz der Eigenvorsorge zu verdeutlichen und weitere Instrumentarien zur privaten Eigenvorsorge zu entwickeln, zum Beispiel durch die Einrichtung eines KfW-Förderschwerpunktes „Bauliche Starkregenvorsorge“;
die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden zu prüfen;
die Finanzausstattung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes (GAK) hinsichtlich des Hochwasser- und Küstenschutzes zu erhöhen und um den Aspekt der Umsetzung präventiver Maßnahmen zum Schutz vor den Auswirkungen und der Bewältigung von Starkregen- und anderen Extremwetterereignissen auf lokaler Ebene zu erweitern, die Übertragbarkeit der Mittel sicherzustellen (Restebildung und Übertragung in die folgenden HH-Jahre) sowie die Sonderrahmenpläne Küstenschutz und Hochwasserschutz über das Jahr 2025 hinaus zu verstetigen und jährlich anzupassen;
eine Gemeinschaftsfinanzierung von Bund und Ländern zum Beispiel unter Berücksichtigung eines Paktes für die Klimaanpassung zu sichern, um Klimaanpassung auch im Wassersektor dauerhaft gemeinsam zu gewährleisten mit hoher Flexibilität in der Verwendung und einem Finanzvolumen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr. Das beinhaltet auch die Erstellung finanzieller Konzepte für eine schnelle Umsetzung von Soforthilfen, den angepassten Wiederaufbau und die Vorsorge, die finanzielle und personelle Unterstützung der Länder sowie zu prüfen, wie Genehmigungsverfahren im Bereich der Klimaanpassung beschleunigt werden können;
73. ACK / 102. UMK
05. - 07. Juni 2024
in Bad Dürkheim
74. ACK / 103. UMK
27. - 29. November 2024
in Bad Neuenahr-Ahrweiler
UMK-Verbändegespräch
04. Juli 2024
in Berlin
Übersicht der Umlaufbeschlüsse