17.11.2017
Zum Abschluss der 89. Umweltministerkonferenz hat Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger in Potsdam eine positive Bilanz der Beratungen gezogen. Insgesamt wurden über 40 Tagesordnungspunkte behandelt. Schwerpunkte der Herbstkonferenz waren die Themen Klimaschutz und Artenschutz.
Klimaschutz
Vor dem Hintergrund, dass die Treibhausgasemissionen in Deutschland in 2016 wieder gestiegen sind, ist auch die Umweltministerkonferenz der Auffassung, dass die bisherigen Bemühungen der Bundesrepublik nicht ausreichend sind, um die Klimaschutzziele 2020 zu erreichen. Als zielführend werden unter anderem die Energieeinsparungen, eine Steigerung der Energieeffizienz und eine stärkere Sektorkopplung gesehen. Weiterhin sollen verstärkt Maßnahmen, insbesondere im Wärmesektor sowie zur Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien ergriffen werden.
Insbesondere sind die Länder der Auffassung, dass die Emissionen aus dem Verkehrssektor deutlich gesenkt werden müssen.
Maßnahmen zur Luftreinhaltung
Die Umrüstung von Fahrzeugflotten, insbesondere in Städten, ist eine der Maßnahmen, um Verbesserungen der Luftqualität zu erreichen. Der Bund hat hierfür bereits den Fonds „Nachhaltige Mobilität in der Stadt“ aufgelegt. Um bis zur Fertigstellung der darauf fußenden Förderrichtlinie keinen Investitionsstau entstehen zu lassen und um kurzfristig Verbesserungen zu erreichen, sprechen sich die Länder dafür aus, dass Kommunen auf Antrag in die Lage versetzt werden, auf diese Mittel im Rahmen eines vorzeitigen Maßnahmebeginns zurückzugreifen.
Umgang mit dem Wolf
In zwei Tagesordnungspunkten hat sich die Umweltministerkonferenz mit dem Thema Wolf beschäftigt. Seit der Frühjahrskonferenz hatte eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe unter Leitung des Vorsitzlandes Brandenburg einen Bericht vorgelegt. Die Arbeitsgruppe befasste sich mit den Themen „Günstiger Erhaltungszustand der Tierart Wolf“, „Umgang mit Wölfen, mit einem für den Menschen problematischen Verhalten“ sowie „Umgang mit Wölfen in anderen Mitgliedsstaaten der EU“.
Die Umweltministerkonferenz stellt fest, dass die Weidehaltung aus ökologischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Gründen und zum Erhalt der Artenvielfalt unverzichtbar ist und dauerhaft gesichert werden muss.
Die Länder bitten den Bund, gemeinsam mit den Ländern Empfehlungen zum Umgang mit Wölfen hinsichtlich der rechtlichen Fragen zu erarbeiten. Diese sollen insbesondere die Definition für Menschen und Nutztiere auffälliger Wolf, konkrete Anforderungen an die empfohlenen Präventionsmaßnahmen, die Erarbeitung von rechtssicheren und praktisch umsetzbaren Hinweisen zum Vollzug von § 45 Absatz 7 BNatSchG, die Vorgaben über zu ergreifende Maßnahmen gegen auffällige Wölfe machen, sowie klare Vorgaben über die damit verbundenen Dokumentationspflichten enthalten.
Die Umweltministerkonferenz erwartet ein einheitliches Vorgehen beim Umgang mit auffälligen Wölfen. Sie bittet den Bund, den Erhaltungszustand der Tierart Wolf dazulegen und eine Aktualisierung der Habitatanalyse für Deutschland vorzunehmen. Der Bund wird weiterhin gebeten, Möglichkeiten der Vergrämung von Wölfen mit den Ländern praxistauglich weiterzuentwickeln und im ersten Quartal 2018 zu veröffentlichen.
Die Umweltministerkonferenz beauftragt die länderoffene Ad-hoc-AG zum Thema Wolf ein gemeinsames Bund-/Länderpapier zum Umgang mit auffälligen Wölfen, insbesondere auch zu dem Aspekt „Wolf und Nutztierhaltung“, zu formulieren. Möglichst bereits im Jahr 2019 soll eine gemeinsame Berichterstattung mit Polen zum Erhaltungszustand des Wolfes in beiden Ländern auf den Weg gebracht werden.
Nachdem auf Initiative der Umweltministerkonferenz bereits die Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) für Anliegen des Naturschutzes geöffnet wurde, fordern die Länder nun den Bund auf zu prüfen, inwieweit aus diesem Bund-Länder-Programm Landwirte für Managementaufgaben mit Bezug zum Wolf mit einem Fördersatz von 100 Prozent unterstützt werden können.
Monitoring zum Insektensterben
Die in jüngster Zeit veröffentlichten Berichte zum Rückgang der Insekten in Deutschland, insbesondere in den vergangenen 25 Jahren, wurden in der Umweltministerkonferenz intensiv diskutiert. Dabei sehen Bund und Länder noch weiteren Forschungsbedarf zu möglichen Ursachen und Wechselwirkungen des Insektensterbens. In diesem Zusammenhang wird ein Leitfaden erarbeitet, der für Deutschland ein einheitliches Monitoring zur Erfassung des Insektenbestands gewährleistet.
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