Die Umweltministerkonferenz (UMK) ist die Fachministerkonferenz für Umweltpolitik, in der die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren des Bundes und der Länder mit Stimmrecht vertreten sind.
Sie dient vor allem der Koordination der Bundesländer.
In der UMK sprechen die Länder ihre Vorgehensweise ab, beziehen Position gegenüber dem Bund und suchen nach einvernehmlichen Lösungen mit der Bundesregierung. Die Beschlüsse der UMK in Sachfragen entfalten keine unmittelbare Rechtswirkung. Sie dokumentieren jedoch den gemeinsamen umweltpolitischen Willen, der für eine nachhaltige Entwicklung unserer Gesellschaft wichtig ist. Der Vorsitz der UMK geht mit dem Beginn eines neuen Kalenderjahres in alphabetischer Reihenfolge auf das folgende Land über. Im Jahr 2024 hat das Bundesland Rheinland-Pfalz den Vorsitz der UMK.
Die Sitzungen der UMK finden grundsätzlich zweimal im Jahr statt. Sie werden jeweils durch eine Amtschefkonferenz (ACK) vorbereitet.
Die UMK hat in ihrem Zuständigkeitsbereich derzeit neun Bund/Länder-Arbeitsgremien eingerichtet. Einzelheiten hierzu sind dem Verzeichnis Arbeitsgremien zu entnehmen. Die vollständige Geschäftsordnung der UMK ist im Verzeichnis Dokumente einzusehen.
Die Bildergalerie der 74. Amtschefkonferenz und 103. Umweltministerkonferenz in Bad Neuenahr-Ahrweiler finden Sie hier.
Die Bildergalerie der 73. Amtschefkonferenz und 102. Umweltministerkonferenz in Bad Dürkheim finden Sie hier.
73. ACK / 102. UMK
05. - 07. Juni 2024
in Bad Dürkheim
74. ACK / 103. UMK
27. - 29. November 2024
in Bad Neuenahr-Ahrweiler
UMK-Verbändegespräch
04. Juli 2024
in Berlin
Übersicht der Umlaufbeschlüsse